Hausordnung

HAUSORDNUNG IN PRIVATUNTERKÜNFTEN

Um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen und eventuelle Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir Sie mit der Hausordnung bekanntmachen.
vertraut sind, Mit der Buchungsbestätigung wird davon augegangen, dass Sie mit der
Hausordnung diese akzeptieren und sich an diese halten werden. Das Nichtbeachten des
Reglements kann zu einer Buchungskündigung führen. Ebenso wird der gesamte Buchungsbetrag eingefordert, ohne Rücksicht auf die zwingende, vorzeitige Abreise.

- Bei der Unterkunft in der Unterkunf ist der Gast verpflichtet, dem Hausherrn seine
persönlichen Dokumente (Reisepass bzw. Personalausweis) zur Einsicht zu
überreichen, damit dieser die Anmeldung durchführen kann und es muss der
Restbetrag für die Unterkunft an den Hausherrn bezahlt werden. Der Hausherr behält die Ausweisdokumente ausschließlich bis die Anmeldung durchgeführt wurde.
- Die gebuchte Übernachtung muss spätestens bei der Anmeldung bezahlt werden.
- Das Rauchen in den Unterkunftseinheiten ist nicht gestattet.
- Unterkunftseinheiten, in denen keine Schuhe getragen werden dürfen, sind entsprechend
gekennzeichnet. Der Hausherr steht Ihnen während Ihres Aufenthaltes für alle
Informationen und sonstige Hilfe zur Verfügung (+00386 31 784 881). Wir empfehlen Ihnen, eventuelle Kommentare zut Qualität der
Unterkunfts unverzüglich dem Haushern zu melden.
- Die Gäste sind verantwortlich für die Ordnung und Sauberkeit, sowie für den Erhalt
der gemieteten Unterkunft. Der Hausherr ist nicht dazu verpflichtet weder
während des Aufenthaltes des Gastes die Unterkunft zu reinigen, noch den Müll aus der gemieteten Unterkunft zu entsorgen.
- Der Hausherr wechselt die Bettwäsche alle 7 Tage. Der Hausherr ist den Gästen
verpflichtet Handtücher und Toilettenpapier bereit zu stellen.
- Der Hausherr trägt weder die Verantwortung noch ist er verpflichtet die Gäste zu
animieren oder deren Freizeit zu organisieren.
- Der Gast muss selber auf seine Wertsachen und anderen Besitz achten, die er in der
Unterkunftseinheit aufbewahrt, da der Hausherr keine
Verantwortung für eventuelle Diebstähle übernimmt. Wenn Sie die Unterkunft verlassen, schliessen Sie unbedingt Türen und Fenster ab.
- Der Hausherr hat nicht das Recht während der Abwesenheit des Gastes die
gemietete Unterkunfts zu betreten. Eine Ausnahme sind
außergewöhnliche Umstände, unter denen es unabdingbar ist, die Unterkunft zu
betreten, um das Entstehen von möglichen Schäden und Gefahren zu vermeiden.
Der Hausherr ist in so einem Fall verpflichtet den Gast sofort über das Betreten der
gemieteten Unterkunfts zu informieren. Falls der Hausherr berechtigte Zweifel hat, dass es in der Unterkunft zu Schäden gekommen ist, ist der Gast verpflichtet dem Hausherrn den Zutritt zu ermöglichen, damit dieser die Situation in der Unterkunfts überprüfen kann.

- Haustiere dürfen nur in die Unterkunfts mitgebracht werden, wenn dies
vorher vom Hausherren erlaubt worden ist. Das Mitbringen von
Haustieren ohne vorherige Ankündigung bei der Reservation ist nicht erlaubt, und
der Hausherr hat das Recht die Unterkunfts zu
kündigen. Der Gast ist verpflichtet auf seine Haustiere aufzupassen, so dass diese
nicht auf den Möbeln herumspringen oder einen Schaden verursachen. Des
Weiteren muss der Gast in den Unterkunftseinheiten und auf den Rasenflächen die Fäkalien
des Haustieres sofort entsorgen. Wenn von vornherein abgesprochen war, dass
die Haustiere draußen gehalten werden, ist es strengstens verboten, das Haustier in der gemieteten Unterkunft zu halten.
- Ohne vorherige Erlaubnis des Hausherrn ist es nicht gestattet folgende
Gegenstände in die gemietete Unterkunft mitzunehmen: Waffen, leicht entflammbare
Stoffe und Explosivstoffe, Stoffe mit starkem oder unangenehmen Geruch sowie
Küchengeräte jeglicher Art (Kochplatte u.ä.) oder andere elektrische Geräte (Ventilator u.ä.)
- Wir bitten Sie, die gemietete Unterkunftseinheit, das Mobiliar, sowie die Ausstattung
im Inneren und Äußeren des Hauses mit Sorgfalt zu behandeln. Es ist nicht gestattet,
das Mobiliar innerhalb der Räume zu verschieben, sowie die Innenausstattung von einer Unterkunfts zur anderen Unterkunfts zu bringen.
- Die Nutzung von Ausstattungen und Geräten, die kein Teil des Angebotes der Unterkunfts
sind (Grill, Garagen,…), können nur mit Erlaubnis des Hausherren genutzt werden.
- Beim Verlassen der Unterkunfts müssen Sie folgende Dinge beachten:
Sonnenschirme schließen, alle Lichter ausschalten, alle elektrischen Geräte
ausschalten, alle Gasinstallationen und Wasserhähne schließen. Ebenfalls ist es
verboten Müll in der Toilette, im Waschbecken oder in anderen nicht dafür vorgesehenen Orten zu entsorgen, dies gilt Auch flur die Rasenflächen und für die unmittelbare Umgebung des Hauses.
- Es ist strengstens verboten Personen, die nicht reserviert haben, in
die Unterkunftseinheit selbst oder auf das Grundstück des Objektes, einzuladen.
Sollten sich Personen, die nicht registriert sind oder während der Reservation angemeldet
worden sind, auf dem Grundstück befinden, hat der Hausherr das Recht allen Gästen die Unterkunft zu kündigen.
- Bei fahrlässigen oder unabsichtlichen Schäden durch den Gast muss dieser dem
Hausherrn den Schaden vollständig begleichen. Der Hausherr kann für jede
reservierte Unterkunfts eine Kaution verlangen. Der Gast hinterlegt die
Kaution am Tage seiner Ankunft in der reservierten Unterkunftseinheit. Die Kaution wird
am Abreisetag zurückgegeben, falls die Unterkunfts in dem Zustand
abgegeben wird, wie man Sie am Ankunftstag entgegengenommen hat.
Informationen über die Höhe und Zahlung der Kaution kann der Gast in der Preisliste der Unterkunftseinheit und im Voucher überprüfen.
- Falls der Gast am Tag seiner Ankunft die Unterbringung nicht vor 20:00 Uhr
erreichen kann, muss der Hausherr über die Verspätung informiert
werden, so dass die Situation vermieden wird, dass der Hausherr annimmt, dass der
Gast die Unterkunft nicht annehmen möchte und er diese Unterkunft weitervermietet.
- Am Abreisetag muss die Unterkunftseinheit vor 11:00 Uhr verlassen werden, damit
diese gereinigt und für den nächsten Gast vorbereitet werden kann, da dieser das
Recht hat ab 15:00 Uhr die Unterkunftseinheit in Empfang zu nehmen. Sie sind
verpflichtet die gemieteten Objekte in dem Zustand zu hinterlassen, in dem Sie sie am Tage Ihrer Ankunft vorgefunden haben – ordentlich und unversehrt.
- Ab 22.00 bis 8.00 Uhr ist die Nachtruhezeit, daher bitten wir Sie während dieser Zeit
die anderen Gäste und den Hausherrn nicht zu stören.
- Gästen, die sich nicht an die Hausordnung halten und die Hausruhe stören, kann die
Unterkunft gekündigt werden. Kündigt der Hausherr dem Gast die Unterkunft, weil
der Gast sich nicht an die Hausordnung gehalten hat, wird dem Gast der eingezahlte Betrag ohne Berücksichtigung auf den verkürzten Aufenthalt nicht zurückerstattet.
- Es wird davon ausgegangen, dass mit dem Beginn der Nutzung der
Unterkunftseinheit dem Gast die Hausordnung bekannt ist und die hier
aufgeführten Pflichten und Bedingungen akzeptiert. Streitfälle, die nicht intern mit dem Hausherren gelöst werden können, werden von der Polizei und dem zuständigen Gericht überprüft. Reklamationen werden nur dann bearbeitet, wenn sie während des Aufenthaltes des Gastes in der Unterbringungseinheit erfolgen.
Nachträgliche Reklamationen werden nicht berücksichtigt.